Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich – Allgemeines


Nachstehende AGBs sind Grundlage und Bestandteil all unserer Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen. Entgegenstehende AGBs des Auftragsgebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Angebot – Annahme


Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge etc., sind freibleibend und unverbindlich. Mit der unterzeichneten Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazugegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der Ersparnisse oder sonstigen Erwerbsmöglichkeiten verpflichtet.

3. Preise


Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der aktuellen Höhe in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.

4. Zahlung


Das Zahlungsziel wird im Angebot ausgewiesen und ist bindend. Eingeräumte Rabatte sind nur bei Einhaltung des Zahlungszieles gültig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen fällig. Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferzeit


Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von uns bestätigt sind. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf usw. verlängert sich die Leistungspflicht um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung der Werkerstellung frei. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als drei Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

6. Mängelhaftung 


Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Staubeinschlüsse, leichte Farbabweichungen und leichte Verfärbung der Fugen können entstehen und stellen keine Mängel dar – hierzu im Einzelnen Ziffer 9. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes zu erbringen. Ist ein festgestellter Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung oder Garantieleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung – in der vorgenannten Form- innerhalb einer angemessenen Frist. Die Zahl der hinzunehmenden Nacherfüllungsversuche richtet sich nach der Natur des Einzelfalls. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, des Fehlschlagens der Nacherfüllung sowie bei Nichteinhaltung der Frist für die Behebung, kann der Auftrageber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung / Garantie


Über die zweijährige gesetzliche Mängelhaftung hinaus garantieren wir die Haltbarkeit bei Komplettbeschichtungen (für Badewannen, Duschtassen und Fliesenwände) sowie Schlagschaden-Reparaturen (Emaille) während weiterer 6 Jahre. Auf Bodenbeschichtungen mit Naturstein- oder Marmorkieseln erhalten Sie insgesamt drei Jahre Gewährleistung. Die Garantiehaftung gilt ausdrücklich nicht für Silikon, Griptex, Fugensanierung sowie Bodenbeläge aus Vinyl. Für die fugenlose Wandverspachtelung gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch entfällt bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Einflüsse, unterlassene Reinigung und Nicht-Einhaltung der Pflegeanleitung hervorgerufen werden. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist ferner das Auftreten von Roststellen.

8. Leistungsbeschreibung


Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt, glänzend und farbbeständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emailschäden-Reparaturen) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen. Diese sind unvermeidbar und als solche nicht haltbarkeitsmindernd. Sie stellen daher keinen Mangel dar. Ebenso ist eine hundertprozentige Farbgenauigkeit technisch manchmal nicht herstellbar. Leichte Farbabweichungen können daher vorkommen und sind ebenfalls kein Mangel. Es kann ferner vorkommen, dass sich eine Fuge nach erfolgter Fugensanierung leicht verfärbt. Auch dieses stellt keinen Mangel dar. Einzelne hervorstehende Steine sowie leichte Wellen oder Unebenheiten bei Naturstein-Bodenbeschichtungen sind nicht immer vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Bei der fugenlosen Wandverspachtelung sind leichte Wellen und Unebenheiten nicht immer vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

9. Leistungen des Auftraggebers


Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind, insbesondere stellt er unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung.

10. Schlussbestimmung 


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGBs vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderte Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist. Wir weisen auf die Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zwei Jahren hin (gilt nur für Privatkunden). Lieferdatum ist gleich Rechnungsdatum.

Pflegeanleitung

Benutzung der neu beschichteten Oberflächen

Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24 Stunden nicht berührt werden.

Reinigung der neuen Silikonfuge

Bitte nehmen Sie die Reinigung der Wanne im Bereich der Silikonfuge erst nach 48 Stunden vor, damit die Silikonfuge nicht beschädigt wird.

Reinigung der neu beschichteten Oberflächen

Für eine schonende Reinigung empfehlen wir Ihnen ein flüssiges, säurefreies Spülmittel (z. B. Ihr normales Abwaschmittel). Verwenden Sie auf keinen Fall sandhaltige Scheuermittel. Für Kalkansätze und zur gründlichen Monatsreinigung haben wir den speziellen Sanitärreiniger „KALEX“, der weder Acryl, noch unsere Beschichtung angreift, aber trotzdem Kalkansätze wirkungsvoll entfernt. „KALEX“ eignet sich auch vorzüglich für Wasserhähne, Fliesen und Chromstahl, da die Oberfläche wasserabstoßend wird und so einen neuen Kalkansatz verhindert. Beziehen Sie „KALEX“ direkt bei unserem Mitarbeiter oder über unser Büro. Bei Verwendung von nicht geeigneten Reinigungsmitteln können wir keine Garantie übernehmen.

Reinigung von Naturstein-/Marmorbeschichtungen

Standard-Reinigung: Anfallender Staub sowie anderer Schmutz verrieselt im Boden und kann ohne Mühe mit einem Staubsauger abgesaugt werden. Kleine Flecken können mit einem Schrubber herausgebürstet werden, bzw. mit einem handelsüblichen Dampfreiniger entfernt werden.
Grund-Reinigung: Ein bis zweimal pro Jahr sollte bei stark beanspruchten Bodenflächen eine Grund-Reinigung erfolgen. Nach dem Absaugen des Bodens besprühen Sie den Boden mit dem nach Gebrauchsanweisung auf der Flasche verdünnten Bad-Technik Steinchenreiniger und lassen das Reinigungsmittel ca. eine halbe Stunde einwirken. Verwenden Sie anschließend eine harte Schruppbürste oder einen haushaltsüblichen Hochdruckreiniger für die Reinigung. Bei großen Flächen empfiehlt sich der Einsatz einer professionellen Bürsten-Reinigungsmaschine. Bitte verwenden Sie ausschließlich haushaltsübliche Reinigungsmittel oder unser Bad-Technik Steinchenreinigungskonzentrat.

Badezusätze

Es ist selten, aber möglich, dass sehr starke Kosmetik – und Medizinalfarben die beschichtete Oberfläche verfärben können. Falls Sie Badezusätze verwenden, testen Sie Ihren Badezusatz an einer unauffälligen Stelle. Verfärbungen können von uns leicht entfernt werden, sind aber durch die Garantie nicht abgedeckt.

Tropfende Wasserhähne

Die meisten Schäden an Sanitäreinrichtungen richtet das Wasser selbst an. Gemäß dem Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ können Wasser und die darin gelösten Mineralien große Zerstörungen anrichten. Dulden Sie deshalb keine tropfenden Wasserhähne, lassen diese sofort durch Ihren Sanitärfachmann reparieren oder auswechseln. Schäden durch tropfende Wasserhähne sind von der Garantie ausgeschlossen.

Badematten

Badematten oder eingeklebte Plastikblumen schaden jeder Badewanne. Falls Sie eine Badematte benutzen, nehmen Sie sie nach dem Bade wieder aus der Wanne. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag montieren. Schäden, die durch ständig liegen gebliebene Badematten entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt.

Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Fliesenwänden

In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z. B. bei Malerarbeiten). Bitte beachten Sie, dass nicht zu stark klebendes Abklebeband benutzt wird. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

Reinigung der neuen Fliesenfugen

Nach der Fliesenneuverfugung sollte in den ersten 4 Wochen die Reinigung nur mit einem feuchten Tuch und ohne Reinigungsmittel durchgeführt werden. In dieser Zeit keinen direkten Wasserstrahl auf die neu verfugte Fläche richten. Neu verfugte Böden von Brausenischen dürfen erst nach 4 Tagen benutzt werden.

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